Verrechnung

Nach der Entlassung werden im Bedarfsfall von der Pflegegebührenverrechnung für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten Rechnungen über gesetzliche Gebühren ausgestellt.

Die Krankenanstaltengebühren werden jährlich im Landesgesetzblatt kundgemacht.

Für weitere Fragen oder bei speziellen Punkten stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegegebührenverrechnung sehr gerne zur Verfügung.

Nachlass

„Bezüglich Übergabe der Wertgegenstände einer Verlassenschaft ersuchen wir um Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter +43 2165 9004 - 15160

Mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Rechtskräftiger Beschluss
  • Lichtbildausweis

Übergabe nur an den Erbberechtigten oder einer bevollmächtigten Vertretung „